ZUR SACHE!
Jugendschutz in der närrischen Jahreszeit
Wenn die Narren in der 5. Jahreszeit wieder regieren, werden bei der Abgabe
von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche mitunter die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes (JuSCHG) „leicht übersehen“. Vor der kommenden
„Faasend“ mit ihren Veranstaltungen weist das Jugendamt des Regionalverbandes
Saarbrücken darauf hin, dass auch im Fasching das Jugendschutzgesetz zu beachten ist.
-ROLLLUST MESSEHALLE SESSION-
SKATEN UND MEHR IN MESSEHALLE 4 16./17.12.2011
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