PC, Internet: zocken, daddeln, www
„Die folgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 (18) Jahren nicht geeignet.“ . Diesen Text hast du im Fernsehen bestimmt auch schon mal gehört oder gelesen. Vielleicht fragst du dich wer warum entscheidet, ob ein Film oder eine Sendung für eine bestimmte Altersstufe geeignet ist. Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Das bedeutet im Grunde, die Ausstrahlung von Sendungen mit gewalttätigen, pornografischen und grausamen Inhalten einzuschränken, damit der Jugendschutz gewährleistet ist. Entscheidungen über den Inhalt der Sendungen und Filme trifft die FSF, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen. Um ihre Entscheidungen umzusetzen, wird nicht nur der eingangs erwähnte Text eingesetzt, sondern die Ausstrahlung über die Sendezeit geregelt. Hier ist die Liste mit den Freigaben.
Für DVDs und Videos gilt dasselbe wie für das Fernsehen: du solltest nur Filme gucken, die für dein Alter freigegeben sind. Auf den Kassetten und DVDs findest du die Symbole der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK), die entscheidet darüber, welcher Film für welches Alter geeignet ist. Die Kassetten und DVDs sind entsprechend gekennzeichnet. Die Liste ist hier!
Auch in Geschäften und in der Videothek darfst du nur Filme ausleihen oder kaufen, die die entsprechende Altersfreigabe haben!
Popcorn, Cola, Action – Kino ist einfach wunderbar! Doch auch hier gilt es, Jugendliche vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Dazu erteilt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) Altersfreigaben für die einzelnen Filme. Die Altersfreigaben müssen im Programmheft, auf den Plakaten und auf den Leuchttafeln angegeben werden. Hier ist die Liste mit den Altersfreigaben.
| · | Grundsätzlich darfst du nur in solche Filme gehen, die für deine Altersgruppe freigegeben sind, auch in Begleitung von Erwachsenen. |
| · | Grundsätzlich darfst du bis 22 Uhr alleine ins Kino gehen, wenn du unter 16 Jahre alt bist. |
| · | Grundsätzlich darfst du bis 24 Uhr alleine ins Kino gehen, wenn du über 16 und unter 18 Jahre alt bist. |
Es gibt aber zwei Ausnahmen von dieser Regel und die sind:
| 1. | Wenn eine erwachsene Begleitperson dabei ist, darfst du auch dann ins Kino, wenn der Film nach 22 Uhr endet (nicht beginnt!) und du unter 16 Jahre alt bist. | |
| 2. | Wenn eine erwachsene Begleitperson dabei ist, darfst du auch dann ins Kino, wenn der Film nach 24 Uhr endet (nicht beginnt!) und du über 16 und unter 18 Jahre alt bist. |
Eine erwachsene Begleitperson können deine Eltern sein oder eine andere Person über 18 Jahre, wenn deine Eltern damit einverstanden sind!
Computerspiele sind ein toller Zeitvertreib, aber nicht alle Computerspiele werden als für Jugendliche geeignet eingestuft. Die USK (Unabhängige Selbstkonrolle der Unterhaltungssoftware) entscheidet darüber, welche Computerspiele als jugendgefährdend bewertete werden. Die Altersfreigabe erkennen findest du auf dem Spiel aufgedruckt. Die Liste ist hier!
Wenn du ein richtiger Computerspielfreak bist, willst du vielleicht
an einer LAN-Party teilnehmen. Hier gelten verschiedene Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes, für deren Durchsetzung aber der Veranstalter
der LAN-Party zuständig ist. Im Klartext bedeutet das, wenn er
sie nicht befolgt, kann er Ärger mit dem Ordnungsamt kriegen.
Außerdem darf er Jugendliche „rausschmeißen“,
wenn es das Jugendschutzgesetz erfordert. Und so sieht die Regel aus:
Die gespielten Spiele müssen mit der Altersfreigabe gekennzeichnet
sein und der Veranstalter muss dafür sorgen, dass auch nur solche
Jugendlichen am Spiel teilnehmen, die alt genug sind. Außerdem
hängt der Aufenthalt der Jugendlichen davon ab, ob der Ort der
Veranstaltung als Gaststätte konzessioniert ist oder nicht. Ist
es eine Gaststätte, so dürfen sich Jugendliche unter 16
Jahren nur in Begleitung von einer erwachsenen Person dort aufhalten,
Jugendliche ab 16 Jahren alleine nur bis 24 Uhr.
Die gleiche Regel gilt ebenfalls für Internetcafés. Dort
muss der Betreiber sogar darauf achten, dass Jugendliche nur Seiten
aufrufen oder Spiele spielen, die für sie geeignet sind.
Diese Regel gilt nicht, wenn die Lan-Party oder das Internetcafé
zum Beispiel in einem Jugendzentrum oder an einem Ort, der keine Gaststätte
ist, stattfindet.
Interessant und inzwischen für nahezu jeden unverzichtbar ist das Internet. Nicht nur, um Informationen abzurufen oder Recherchen zu betreiben wird es genutzt, sondern vor allem auch zur Kommunikation, zum Chatten. Das ist spannend und aufregend, aber nicht ganz ungefährlich. Schließlich weiß man nicht wirklich, wer sich hinter dem jeweiligen Nickname verbirgt. Damit du vor unliebsamen Überraschungen gefeit bist und dich nicht in Gefahr begibst, solltest du ein paar Sicherheitsregeln befolgen:
| „ 1. | Gib niemandem im Internet deine Adresse, deine Telefonnummer oder die Adresse deiner Schule, ehe du mit deinen Eltern oder einer anderen Vertrauensperson darüber gesprochen hast. | |
| 2. | Schicke niemandem dein Bild. | |
| 3. | Gib keine Informationen über andere Menschen, z.B. deine Eltern, deine Geschwister oder Freunde weiter, ehe du sie gefragt hast, ob es okay ist. | |
| 4. | Gib keine Kreditkartennummern weiter und erzähle nichts über Geld. | |
| 5. | Bleib nicht in Chat-Rooms, in denen über Dinge gesprochen wird, die Dir seltsam vorkommen, dir unangenehm oder peinlich sind, dir Angst machen. Wenn du ein komisches Gefühl hast, trau diesem Gefühl und erzähle jemandem davon. | |
| 6. | Triff dich nie allein mit jemandem, den du im Internet kennen gelernt hast. Sprich vorher mit deinen Eltern oder einer anderen Vertrauensperson. | |
| 7. | Wenn du dich mit jemandem triffst, tu das immer an einem öffentlichen
Ort, z.B. in einem Café oder dem Jugendzentrum. Es reicht
nicht, wenn du einen Freund oder eine Freundin mitnimmst. Beim
ersten Treff sollte unbedingt ein Erwachsener dabei sein.“ (entnommen aus: Sicher Surfen, Faltblatt der AG Kinder- und Jugendschutz, Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. Köln) |
Handys sind aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Und es ist ja auch toll, was diese kleinen Geräte alles können: telefonieren, SMS verschicken, Fotos und Filme verschicken... Man kann einfach alles damit machen. Alles? Können vielleicht schon, aber dürfen nicht!
Wusstest du zum Beispiel, dass du dich strafbar machst, wenn du jemanden
heimlich gegen seinen Willen aufnimmst? Nach §201 a Abs1 (Verletzung
des höchst-persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
Strafgesetzbuch kannst du dafür vor Gericht kommen und auch verurteilt
werden. Mit 14 Jahren bist du bereits strafmündig und kannst
nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das kann von einer Verwarnung
bis hin zum Jugendarrest oder sogar einer Jugendstrafe (Freiheitsentzug,
Knast!) gehen.
Jemanden zum Beispiel heimlich auf der Toilette oder in der Dusche
zu filmen ist also kein harmloser Spaß, sondern verstößt
gegen ein Gesetz.
Genau dasselbe gilt übrigens für das Filmen, Fotografieren
und Verbreiten von Gewalthandlungen und Gewaltdarstellungen oder auch
pornografischen Darstellungen. Auch damit machst du dich strafbar
und kannst nach dem Strafgesetzbuch verurteilt werden. Die entsprechenden
Paragrafen findest du unter folgender Adresse: www.jugendinfo.de,
dort unter „Info Papier Handyfilme“. Es lohnt sich da
mal nachzulesen, gegen welche Gesetze man verstößt, wenn
man solche Bilder und Filme aufnimmt und verbreitet.
Generell sollte beim Umgang mit der Foto- und Videofunktion deines Handys jedoch gelten: was du nicht willst, dass man dir tu, das füg´ auch keinem anderen zu!
Falls du selbst heimlich gefilmt oder für einen Film gedemütigt worden bist, sei mutig und erzähle es einer Vertrauensperson. Das musst du dir nicht gefallen lassen und die Täter können dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Falls du nicht weißt, mit wem du sprechen sollst, kannst du dich an das Kindersorgentelefon, Tel.: 0180-1110 333 oder an das Jugendamt wenden Tel.: 0681 506 5122.
Hier sind einige Internetseiten, auf denen du weitere
Informationen finden kannst:
Wenn du auf der Suche nach einem Ort bist, wo du kostenlos im Internet
surfen kannst oder am PC spielen, dann erkundige dich in den Jugendzentren
des Stadtverbandes. Die sind für alle Jugendlichen ab 12 Jahren
offen und einige haben sogar ein extra Angebot für Jüngere.
Die Adressen und Öffnungszeiten findest du unter www.rvsbr.de.
Dort musst du auf den Button „Jugend & Familie“ klicken
und im Text „Jugendzentren“ anwählen.
Bei dringenden Fragen kannst du auch beim Jugendamt direkt nachfragen: Tel. 0681-5065151.