Scheiß gebaut! Zukunft versaut?!
Bevor du nicht 14 Jahre alt bist, bezeichnet dich das Gesetz als „schuldunfähig“. Du kannst also strafrechtlich noch nicht verfolgt werden. Allerdings heißt das nicht, dass dein Fehlverhalten ganz ohne Folgen für dich bleibt. Ab dem 14. Lebensjahr kannst du dann verurteilt werden. Zur Beurteilung deiner Straftat wird ein spezielles Strafrecht angewendet, das man Jugendstrafrecht nennt.
Geiz ist geil? – Nicht wirklich!
„Stenzen“, „Abgreifen“, „Organisieren“
und „Krallen“ sind andere Bezeichnungen für einen
einfachen Diebstahl. Dieses Vergehen kann mit einer Geldstrafe oder
einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Wenn du in einem Geschäft beim Klauen erwischt wirst, holt die
Geschäftsleitung die Polizei und spricht ein Hausverbot für
dich aus. Eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30,00€
müssen von dir oder deinen Eltern gezahlt werden. Die Polizei
nimmt dich anschließend mit aufs Revier und verständigt
deine Eltern. Notfalls wirst du sogar von der Polizei nach hause gebracht.
Außerdem wird auch deine Schule über den Vorfall informiert.
Es wird überprüft, ob du den Diebstahl während der
Schulzeit begangen und somit auch die Schule geschwänzt hast.
Damit könnte dir noch eine Schulstrafe drohen.
Weitere Formen des Diebstahls:
| · | Raub („Ziehen“ oder „Abziehen“)
und räuberische Erpressung Strafe: Freiheitsentzug nicht unter einem Jahr |
| · | Diebstahl auf Bestellung („Klaufen“) Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
| · | Betrug („Zocken“ oder „Abzocken“) Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren |
| · | Unterschlagung, d.h. wenn du etwas findest und nicht bei der
Polizei oder im Fundbüro abgibst Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren |
Bestimmt besitzt Du einige Dinge, die dir ganz alleine gehören und dir viel bedeuten. Du möchtest doch nicht, dass ein anderer diese Sachen einfach demoliert oder verändert, ohne dich zu fragen. Wenn dieser Fall doch eintreten sollte, spricht man von Sachbeschädigung! Im folgenden Text sind zwei Arten der Sachbeschädigung erklärt.
Vandalismus:
Wenn aus Frust, Langeweile oder einfach nur aus Spaß Gegenstände
zerstört oder beschädigt werden, spricht man im allgemeinen
von Vandalismus. Diese Zerstörungswut richtet sich gegen öffentliche
Einrichtungen oder privates Eigentum und ist als eine Form der Sachbeschädigung
einzustufen. Durch die Beschädigung von Telefonzellen, Notrufapparaten,
Straßenbeleuchtung und Warnschildern wird oftmals das Leben
von Menschen zusätzlich gefährdet. Wenn ihr erwischt werdet,
könnt ihr mit empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen rechnen.
Graffiti:
Die einen halten es für Kunst, die anderen für Gekritzel,
aber letztendlich sind unerlaubte Graffitis Sachbeschädigung,
und die Verursacher sind schadenersatzpflichtig. Einige Firmen und
auch öffentliche Träger haben den Trend der Zeit erkannt
und engagieren kreative Sprayer, um ihre tristen Hauswände und
Fassaden zu verschönern. Sobald der Eigentümer das Sprayen
aber nicht ausdrücklich erlaubt hat, ist sprayen kein Spaß
mehr und absolut verboten.
Erwischt was dann?
| · | Strafanzeige |
| · | Vorladung zur Polizei, Staatsanwalt und Gericht |
| · | Hausdurchsuchung |
| · | Stress mit den Eltern |
| · | Stress mit Schule und Arbeitsstelle |
Beim Besprühen eines privaten Gebäudes kann dir eine Gefängnisstrafe
von bis zu zwei Jahren drohen. Bei der Beschädigung eines öffentlichen
Gebäudes, wie z.B. der Schule durch Sprayen kann die Strafe sogar
bis zu drei Jahren betragen.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung erwartet dich noch ein zivilrechtliches
Verfahren, in dem der Geschädigte den angerichteten Schaden von
dir einfordert. Selbst wenn Du momentan nicht zahlungsfähig bist,
kann vor Gericht ein Schuldtitel erwirkt werden. Diese Bescheinigung
des Gerichts, dass der Sprayer zahlen muss, hat eine Laufzeit von
30 Jahren.
„Es war doch nur ein Schubs, weil er mir
zu blöd kam.“ Beginnt hier bereits die Körperverletzung?
Eine Körperverletzung beginnt vor dem Gesetz dort, wo die Gesundheit
oder das körperliche Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt
wird. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und psychische
Unversehrtheit. Und jeder Mensch, der dieses Recht eines anderen verletzt,
wird strafrechtlich verfolgt.
Das Strafrecht unterscheidet drei Arten der Körperverletzung:
| · | Körperverletzung: Die Misshandlung und das Zufügen eines gesundheitlichen Schadens z.B. einer Ohrfeige bezeichnet man als Körperverletzung. Außerdem sollte man bedenken, dass allein der Versuch bereits strafbar ist. Als Strafe kann man mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. |
| · | Gefährliche Körperverletzung: Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man, sobald eine Waffe oder Gift benutzt wird, bzw. wenn ein Opfer hinterlistig oder von mehreren Leuten überfallen wird, sowie beim Angriff zu Tode kommen könnte. Die Gefängnisstrafe kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. |
| · | Schwere Körperverletzung: Von einer schweren Körperverletzung spricht man, wenn die Folgen für das Opfer so schlimm sind, dass es schwerwiegende körperliche Schäden wie Taubheit, Verlust eines Körperteils, Querschnittslähmung usw. davon trägt. Hierauf steht Gefängnisstrafe, die zwischen sechs Monaten und zehn Jahre betragen kann. |
Drossel rausgenommen? Loch im Auspuff?
Dann weißt du hoffentlich, dass du dich strafbar machst. Solltest
Du in eine Polizeikontrolle geraten, musst du mit Sozialstunden, Punkten
in Flensburg, einer empfindlichen Geldstrafe und einer Verlängerung
der Wartezeit auf den PKW Führerschein rechnen.
Außerdem gefährdest du dich und andere, weil die Bremsleistung
deines Mofas nicht für die höhere PS Zahl ausgerichtet ist.
Dadurch kannst du einen verheerenden Unfall verursachen, der sowohl
für dich als auch für andere weitreichende Folgen in der
Zukunft hat. Durch die höhere PS Zahl erlischt auch dein bestehender
Versicherungsschutz, und du musst für einen angerichteten Schaden
selbst die Haftung übernehmen. Dazu kommt noch, dass die Fahrt
als „fahren ohne Führerschein“ bewertet wir und ebenfalls
strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.
Es ist zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft gekommen und die Anklageschrift wurde dir bereitst zugestellt. Wer kann dir dann behilflich sein? In diesem Fall solltest Du dich unbedingt mit der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes des Stadtverbandes Saarbrücken in Verbindung setzen. Die können dir weiterhelfen und stehen dir vor, während und nach dem Verfahren zur Seite.