Gewerbetreibende >Verträge mit Minderjährigen
Was ist juristisch gesehen ein Vertrag?
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch beiderseitige inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Personen zustande kommt.
Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht zu unterschätzenden Kaufkraft eine interessante Zielgruppe für den Handel, da Sie oft schon frühzeitig über ein eigenes Budget verfügen.
Coole Handys, teure Markenklamotten oder Computerspiele reizen zum Kauf. Da ist das finanzielle Budget bei vielen schnell erschöpft und nicht selten erreichen junge Menschen ihren 18. Geburtstag schon mit Schulden.
Um Kinder und Jugendliche vor diesen Gefahren zu schützen beinhaltet das deutsche Recht einen Minderjährigenschutz und unterscheidet die Geschäftsfähigkeit betreffend:
Voll geschäftsfähig ist ein Jugendlicher erst mit 18 Jahren.
Wer das 7. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist, ist nur beschränkt, d.h. bedingt geschäftsfähig.
Was bedeutet das für sie als Händler und Gewerbetreibender? Brauchen Sie für einen Vertrag mit einem Jugendlichen das Einverständnis der Eltern?
Schließen Sie mit einem Jugendlichen einen Kaufvertrag ab und die Eltern sind von Ihnen als Gewerbetreibender oder Veranstalter nicht gefragt worden, so ist der Vertrag erst dann wirksam, wenn die Eltern zustimmen. Bis dahin gilt der Vertrag als schwebend wirksam. Die Eltern besitzen das Recht die gekaufte Sache an sie als Gewerbetreibender zurückzugeben. Unter einer größeren Anschaffung versteht man in der Regel den Kauf eines Produktes im Wert von über 50 Euro.
Deshalb ein Tipp von uns:
Beteiligen Sie sich aktiv am
Jugendschutz !
Lassen Sie sich bei Verträgen mit Jugendlichen grundsätzlich
die Einwilligung der Eltern vorlegen. Damit schützen sie die
Jugendlichen vor weitreichenden negativen Folgen, die sie wahrscheinlich
noch nicht abschätzen können.
Das wäre auch noch zu erwähnen:
Bei Jugendlichen unter 18 und Kindern muss der Tätowierer die Einverständniserklärung der Eltern einholen. Ansonsten erfüllt er den Tatbestand der Körperverletzung. Am besten lässt man sich in diesem Fall immer eine schriftliche Einverständniserklärung geben. Falls die Eltern nicht selbst zum Termin mitkommen, sollten die Kids noch die Kopie des Personalausweises der Eltern beifügen.
Beim Kauf eines Haustieres gilt das Tierschutzgesetz, d.h. dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr generell die Zustimmung zum Kauf brauchen. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen sie die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie Mäusen, Ratten, Katzen, Hunde, Papageien etc.
Diese dürfen nur zum Jahreswechsel im Handel
verkauft werden ab dem 29.12. des Jahres bzw. ab dem 28.12. je nach
Lage der Wochentage.
Feuerwerk der Klasse I kann an jeden abgegeben werden auch an Kinder.
Aber Vorsicht! Vergessen sie nicht den Taschengeldparagraph, denn
vielleicht versucht ein Kind sein ganzes „Weihnachtsgeld"
auszugeben.
Feuerwerk der Klasse II darf nur an Volljährige abgegeben werden.
Minderjährige dürfen nur mit der Zustimmung
ihrer gesetzlichen Vertreter arbeiten. Ferienarbeit ist ab 15 Jahren
erlaubt, ab 13 Jahren kann eine leichte Tätigkeit bis 2 Stunden
täglich ausgeübt werden. Kinderarbeitsschutzverordung, Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, d.h. bereits
zehn Schuljahre absolviert haben, dürfen ungeachtet ihres Alters
Vollzeit beschäftigt werden.
Näheres regelt das Gewerbeaufsichtsamt.
Schüler und Azubis benötigen für
die Kontoeröffnung und andere Bankgeschäfte die Zustimmung
der Eltern. Sie können sich dann Lohn oder Taschengeld auf das
Konto anweisen lassen und Barbeträge selber abheben.
Jugendliche mit einem gültigen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
benötigen keine Zustimmung zur Kontoeröffnung.
Die Bank muss sicherstellen, dass das Konto des Minderjährigen
nur auf Guthabenbasis geführt werden kann. Kreditaufnahmen sind
nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes möglich.