Tipps für Veranstalter und Gewerbetreibende
Eine gute Planung und Vorbereitung ist die beste Grundlage für jedes Event!
1. Genaue Festlegung "wer ist verantwortlich"!
2. Information an die zuständigen Behörden
3. Sorgfältige Auswahl des Sicherheitspersonals
Mindestens ein volljähriger Hauptverantwortlicher
muss namentlich bekannt sein und während der Veranstaltung auch
am Ort des Geschehens sein.
Diese Person ist für alle Beteiligten Ansprechpartner und grundsätzlich
haftbar!
Aus diesem Grund sollte auch überprüft werden ob ein entsprechender
Versicherungsschutz vorhanden und ausreichend ist. Es sollte sich
von selbst verstehen, dass die Verantwortlichen und Beteiligten während
dessen keinen Alkohol trinken.
Das örtliche Ordnungsamt, die Gewerbeaufsicht, die Polizei und ggf. auch das Jugendamt sind über die geplante Veranstaltung zu informieren, damit alle erforderlichen Genehmigungen erteilt werden können. Die Behörden können über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitere Auflagen machen oder auch nützliche Hinweise geben.
Falls Sicherheitspersonal eingesetzt wird, sollten dies Personen sein, die geeignet und erfahren sind. Sie sollten über die Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung verfügen. So kommt eigentlich nur ein prof. Sicherheitsdienst in Frage. Als Faustregel sollte pro 50 Besucher eine Sicherheitsperson tätig sein. Dieses Personal sollte wie auch allen andern "Aufgabenträger" deutlich erkennbar sein.
Im Vorfeld sollte geklärt sein, wem der Einlass zur Veranstaltung zu verwehren ist. Das bedeutet das Altersgrenzen, festgelegt sein müssen - in jedem Fall aber die Altergrenzen das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Falls Altersbeschränkungen gemacht werden, die über das übliche Maß hinausgehen, sollte dies im Vorfeld bekannt gemacht werden.
Die Einlasskontrolle die Alter und sonstige Zutrittsbeschränkungen kontrolliert muss effektiv sein. Ein wirksame Kontrolle im Vorfeld hilft viele Problem zu vermeiden. Es kann während des Einlasses zu Wartezeiten kommen, hierfür ist ausreichend Platz vorzusehen und ggf. Drängelgitter aufzustellen.
Bei der Einlasskontrolle sollten fälschungssichere Papiere kontrolliert werden. Wird ein Kind oder Jugendlicher von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet muss diese auf Verlangen die Vereinbarung mit den personensorgeberechtigten mündlich oder schriftlich vorlegen. Im Zweifel kann ein Anruf bei den Eltern erfolgen. Nach 24.00 dürfen grundsätzlich keine unter 18-jährigen mehr auf einer Veranstaltung sein! Tipp: Möglichkeit der Alterskontrolle während der Veranstaltung sind u. a. Verwendung von andersfarbigen Stempeln und Bändern oder alle Jugendlichen geben den Personalausweis am Eingang ab und müssen diesen dann um 24.00 Uhr auf dem Heimweg dort abholen.
Die durch das Gesetz vorgegebenen Altersgrenzen für den Alkoholausschank sind genau einzuhalten. Hierbei würden wieder die farbigen Bänder oder Stempel helfen. Sie als Veranstalter sollten das Thekenpersonal sorgfältig auswählen (bei Alkoholausschank nur über 16- bzw. 18-jährige) Wer erkennbar zuviel getrunken hat, randaliert oder gewalttätig ist sollte auf gar keinen Fall mehr Alkohol bekommen.
Jugendlichen und Kinder unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten.
Sollte trotz aller guten Vorbereitung trotzdem mal ein Notfall eintreten ist es gut, wenn man im Vorfeld "Notfallpläne" erarbeitet hat. Grundsätzlich sollte die Polizei informiert werden, wenn das Sicherheitspersonal nicht mehr Herr der Lage ist. Bei massivem Alkoholmissbrauch oder schwerer Verletzungen ist unverzüglich der Notarzt zu rufen.
(aus: FESTE FEIERN, Sebastian Gutknecht zu beziehen im Drei-W-Verlag)