Kinder und das liebe Geld (für Eltern)
Kinder und Jugendliche besitzen keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld. Somit besteht für sie als Eltern keine Verpflichtung Taschengeld zu zahlen. Man spricht in diesem Zusammenhang von elterlicher Selbstbestimmung in Abhängigkeit zu den wirtschaftlichen Verhältnissen jeder einzelnen Familie. Dennoch ist die Auszahlung von Taschengeld sehr wichtig:
Wozu Taschengeld? Sinn und Zweck von Taschengeld
Taschengeld bei Jugendlichen in Berufsausbildung?
Kinder sollen lernen mit Geld umzugehen, d.h. Kinder sollen lernen mit Geldbeträgen auszukommen, diese einzuteilen und zu planen. Sie sollen Freude an ihrer wachsenden Selbstständigkeit haben und Verantwortlichkeit entwickeln.
Taschengeld soll Kindern Spielräume eröffnen. Mit Taschengeld können Kinder sich Wünsche selbst verwirklichen. Sie lernen eigene Entscheidungen zu treffen. Dabei muss es ihnen auch möglich sein, Irrtümer begehen zu können.
Kinder und Jugendliche lernen durch Taschengeld frühzeitig den Wert von Geld zu erfassen. Sie bekommen ein Gefühl für billig und teuer. Außerdem üben und lernen sie die Organisation und Übernahme von Verantwortung für das eigene Geld durch Vergleiche und Setzung von Prioritäten.
Bereits im Vorschulalter kann Taschengeld gezahlt werden. Spätestens zum Schuleintritt sollten Kinder Taschengeld bekommen.
Die Auszahlung des Taschengeldes sollte selbstverständlich, unaufgefordert, regelmäßig, pünktlich zu einem festen Auszahlungstermin und in bar erfolgen. Jüngere Kinder sollten Taschengeld wöchentlich, ältere Kinder und Jugendliche dagegen monatlich erhalten.
Das sollten Sie beachten:
Taschengeld ist kein Erziehungsmittel! Verzichten
sie auf Taschengeldentzug als Strafe oder Taschengelderhöhung
als Belohnung.
Die Höhe des auszuzahlenden Taschengeldes
ist nicht als Norm festgeschrieben, sie ist verhandelbar. Sie sollte
allerdings nicht durch die Eltern willkürlich als Strafe herab-
oder als Belohnung heraufgesetzt werden.
Es existieren unterschiedlichste Empfehlungen und Orientierungswerte,
z.B. von Elternvereinen, Elternzeitschriften, Kreditinstituten usw.
Diese berücksichtigen beispielsweise Lage, Art und Größe
des Wohnorts, Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt und finanzielle
Situation der Familie.
Das sollten Sie beachten:
| · | Mädchen und Jungen werden beim Taschengeld gleich behandelt. |
| · | Zahlen sie nicht zuviel Taschengeld aus. Bei zu hohem Taschengeld kann ihr Kind die Orientierung verlieren. |
| · | Zahlen sie nicht zuwenig Taschengeld aus. Bei zu geringem Taschengeld hat ihr Kind keine Sparmöglichkeit. |
| · | Zahlen sie nicht automatisch ein paar Extra-Euros aus, wenn ihr Kind vor der nächsten Taschengeldzahlung schon "pleite" ist. Besprechen sie mit Ihrem Kind die Hintergründe und wie es diesen Zustand das nächste Mal verhindern kann. |
| · | Das Taschengeld bleibt von allen außerplanmäßigen Zuwendungen (Geschenke, Ferienjobs) unberührt. |
| · | Taschengeld dient nicht obligatorischen Anschaffungen, wie Schulmaterial, Kleidung.... Allerdings ist es legitim ihr Kind mit seinem Taschengeld an den Kosten zu beteiligen, wenn es sich nicht um rein obligatorische sondern um Luxusanschaffungen, wie z.B. „der angesagte Turnschuh“, handelt. |
Taschengeld soll Kindern und Jugendlichen zur freien Verfügung und eigenverantwortlichen Verwendung zustehen.
Der sog. „Taschengeldparagraph“ § 110 BGB bezieht sich nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen in Bezug auf (Kauf-)Verträge. Grundsätzlich dürfen Jugendliche ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters solche Verträge abschließen, wenn sie die finanziellen Verpflichtungen mit dem Taschengeld erfüllen können.
Das sollten Sie beachten
Lassen sie ihr Kind selbst und frei entscheiden,
was es mit seinem Geld kauft. Sie können beraten, wenn das Kind
sie danach fragt, entscheiden muss es selbst.
Vermeiden Sie Auflagen (wie Rechnungen sammeln oder
Buch führen), wertende Urteile über selbstgekaufte Dinge,
Zweckentfremdung des Taschengeldes (Kaufen von Schulsachen...) oder
eine auferlegte Verpflichtung zum Sparen.
Jugendliche, die eine eigene Ausbildungsvergütung
(Arbeitsverdienst) erhalten und noch im Elternhaushalt leben, könnten
z.B. ein Drittel als Taschengeld für persönliche Bedürfnisse
behalten, ein Drittel für notwendige Anschaffungen und Sparen
verwenden und ein Drittel für den gemeinsamen Familienhaushalt
beisteuern.
Ist jedoch die Familie auch auf dieses Einkommen angewiesen, so werden
sich diese Anteile natürlich verschieben müssen. In Notlagen
sollte jedes Familienmitglied mithelfen, die wirtschaftlichen Probleme
gemeinschaftlich zu lösen.